Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Lebensversicherung Erbe Buchholz in der Nordheide

a.) Lebensversicherungen

Auszahlungen von Lebensversicherungen im Todesfall erfolgen grundsätzlich an den im Versicherungsvertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Ist dies der Erblasser selbst, wird die Versicherungssumme an dessen - gesetzliche oder testamentarische - Erben ausgezahlt; ist dagegen eine bestimmte Person benannt, erhält diese die Summe, auch wenn sie nicht Erbe wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherungssumme bei der Erbschaftssteuer angesetzt wird, auch wenn eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wird; dies gilt jedoch nicht, wenn der eigentlich Begünstigte selbst den Vertrag abgeschlossen hat (z.B. die Ehefrau als Versicherungsnehmerin versichert den Tod ihres Ehemannes).

 
Enterbung nahe Buchholz in der Nordheide, Erbeinsetzung nahe Glinde, Auslandsbezug Stade, Schenkungssteuer nahe Geesthacht, Zugewinngemeinschaft Quickborn, Erbschaftssteuer Finkenwerder, Gemeinsamer Nachlass Schenefeld, Erbfolgenbestimmung nahe Stade, Alleinerbe Geesthacht, Testamentsvollstreckung nahe Quickborn