Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Gemeinsamer Nachlass Glinde, Schlusserbenbenennung Hamburg, Vorweggenommene Erbfolge Pinneberg, Erbe Buchholz in der Nordheide, Gemeinschaftliches Testament Glinde, Gesetzliche Erbfolge nahe Geesthacht, Ausgleich Vorempfaenge nahe Wedel, Lebensversicherung Erbe Buchholz in der Nordheide, Vermoegen Hamburg, Zugewinngemeinschaft Geesthacht